AGB´S

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PRO VITAL Fitness GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen der PRO VITAL Fitness GmbH

i.d.g.F vom 01.09.2022

1. Geltungsbereich

1.1 Aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen der PRO VITAL Fitness GmbH und ihrem Mitglied gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Der Vertragsnehmer akzeptiert mit seiner Unterschrift die AGB´s und bestätigt, diese gelesen und verstanden zu haben. Abweichungen bzw. Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von der PRO VITAL Fitness GmbH schriftlich mitgeteilt werden.

1.2 Mitglieder sind jene Personen, die einen Mitgliedsvertrag zur entgeltlichen Benützung der Räume und Einrichtungen des Fitnessstudios von PRO VITAL Fitness GmbH mit PRO VITAL Fitness GmbH abgeschlossenen haben.

1.3 Erklärungen, die an die PRO VITAL Fitness GmbH gerichtet sind, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform mit handschriftlicher Signatur.

1.4 Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen verliert sich nicht, selbst wenn einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten.

2. Vertragsabschluss, Mitgliedschaft

2.1 Ein Mitgliedsvertrag mit der PRO VITAL Fitness GmbH kommt ausschließlich durch ein Antragsformular der PRO VITAL Fitness GmbH und gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zustande. Es obliegt dem Mitglied zu beurteilen, ob sie/er in geeigneter psychischer und physischer Verfassung ist, um aktive und passive Bewegungen ohne körperliche/gesundheitliche Schäden/Beeinträchtigungen durchführen zu können. Eine (Leistungs-)Überprüfung durch PRO VITAL Fitness GmbH findet nicht automatisch statt.

Für Jugendliche gilt ein Mindestalter von 14 Jahre. Eine Mitgliedschaft ist nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten möglich. Diese ist gleichzeitig mit dem Antrag an die PRO VITAL Fitness GmbH zu überreichen.

2.2 Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages und regelmäßiger Zahlung des Mitgliedsbetrages ist das Mitglied berechtigt, während der Öffnungszeiten (gemäß Aushang) das Fitnessstudio von PRO VITAL Fitness GmbH zu betreten und die Einrichtungen und sonstigen Leistungen des Fitnessstudios zu den Benützungsbedingungen gemäß Punkt 5 und entsprechend des abgeschlossenen Vertrages zu benützen.

2.3 Mit der Mitgliedschaft akzeptiert das Mitglied die Hausordnung in der aktuellen Fassung.

2.4 Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich und kann nicht an Dritte übertragen werden

2.5 Um die Identität überprüfen zu können, wird bei Vertragsabschluss ein Foto gemacht. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass die Identität beim Betreten des Fitnessstudios festgestellt wird.

3. Transponder

3.1 Der Antragsteller erhält – vorbehaltlich des Ablehnungsrechts gemäß Punkt 2.2. – bereits bei Antragstellung einen Transponder, die ihm zum Betreten des Fitnessstudios und der Benützung der Einrichtungen des Fitnessstudios (entsprechend des Vertrages) berechtigt,

3.2 Mit Ausgabe des Transponders wird eine einmalige Gebühr zur Zahlung fällig. Verlust oder Beschädigung des Transponders sind der PRO VITAL Fitness GmbH unverzüglich zu melden. Für die Ausstellung eines neuen Transponders wird ein Unkostenbeitrag von € 9 verrechnet.

3.3 Die Weitergabe des Transponders an Dritte ist nicht gestattet. Bei missbräuchlicher Weitergabe, respektive Verwendung durch Dritte, behält sich die PRO VITAL Fitness GmbH vor, eine Besitzstörungsklage einzubringen!

4. Mitgliedsbeitrag

4.1 Das Mitglied verpflichtet sich mit Vertragsabschluss zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt ausschließlich mittels Einzugsermächtigung im Voraus. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist daher die Führung eines Girokontos bei einem in Österreich zugelassenen Kreditinstituts.

4.2 Der Mitgliedsbeitrag ist wöchentlich im Voraus fällig und wird per Lastschrift (Einzugsermächtigung) vom Konto abgebucht.

4.3 Das Mitglied hat dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, ist PRO VITAL Fitness GmbH berechtigt, den dadurch entstandenen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand zu Lasten des Mitgliedes zu verrechnen

4.4 Bei Zahlungsverzug des Mitglieds werden Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet. Das Mitglied verpflichtet sich gemäß § 1333 ABGB für den Fall des Zahlungsverzugs, der PRO VITAL Fitness GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, sowie die tarifmäßigen Kosten eines anwaltlichen Mahnschreibens, soweit sie zur Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Weiters ist PRO VITAL Fitness GmbH - vorbehaltlich weiterer Rechte gemäß Punkt 6 - berechtigt, dem Mitglied den Zutritt zum Studio bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren und den Transponder zu sperren.

4.5 Eine Nichtnutzung der Leistungen von PRO VITAL Fitness GmbH bzw der Einrichtungen des Fitnessstudios seitens des Mitglieds berechtigt dieses nicht zur Kürzung oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrages.

5. Benützungsbedingungen

5.1 Um den reibungslosen Ablauf des Trainingsbetriebes zu gewährleisten, verpflichtet sich das Mitglied:

a) die Trainingsräume nur in geeigneter Trainingsbekleidung, mit sauberen und trockenen Sportschuhen zu betreten;

b) aus hygienischen Gründen die Verwendung eines Handtuches zur Abdeckung von Sitz-und Liegeflächen

c) die Cardiogeräte, die Trainingsgeräte, sowie die Solarien und Infrarotkabinen nach Benutzung an den berührten Flächen zu desinfizieren (Desinfektionsmittel und Papierhandtücher sind in der Nähe der Cardio- bzw. Trainingsgeräten bzw. Solarien und Infrarotkabinen zu finden)

b) sich mit der Funktionsweise eines Gerätes vertraut zu machen und sich davon überzeugen, dass dieses in einwandfreiem Zustand und funktionstüchtig ist, sowie bei Schäden oder Mängeln diese unverzüglich zu melden;

c) die Geräte und sonstigen Einrichtungen des Fitnessstudios sachgemäß ihrem Zweck entsprechend zu bedienen;

d) den Weisungen des Trainingspersonals, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit notwendig ist, Folge zu leisten;

e) die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben u. dgl. nach Gebrauch an deren jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen;

f) die Spinde sauber zu hinterlassen.

5.2 Untersagt ist insbesondere

a) das Betreten und die Benützung von Geräten und sonstigen Einrichtungen des Fitnessstudios bei beeinträchtigter Gesundheit (Ansteckungsgefahr) oder unter Einfluss von Alkohol, Drogen und/oder Medikamenten;

b) im Fitnessstudio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren;

c) verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (Anabolika), in das Fitnessstudio mitzubringen, solche Mittel Dritten entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen (der Handel mit Steroiden oder leistungssteigernder Drogen JEGLICHER Art wird SOFORT zur Anzeige gebracht!)

d) das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren in das Fitnessstudio.

6. Beendigung, Stilllegung der Mitgliedschaft

6.1 Der Mitgliedsvertrag kann, sowohl vom Mitglied, wie auch von der Pro Vital Fitness GmbH, nach dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zum Monatsletzten jeweils unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Für die Dauer der vereinbarten Laufzeit verzichtet das Mitglied auf die Abgabe einer Kündigungserklärung (Mindestvertragsdauer). Das Recht auf Kündigung des Mitgliedsvertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt!

6.2Ruhendstellung der Mitgliedschaft

Der Mitgliedsvertrag kann bei nachgewiesener längerfristiger Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum, jedoch nur monatsweise, stillgelegt werden. Die Mindestvertragslaufzeit verschiebt sich um die Dauer der vereinbarten Stilllegungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit.

6.3 Kündigung aus wichtigem Grund.

Die PRO VITAL Fitness GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn das Mitglied

a) mit der Zahlung des Mitgliedsbetrages trotz Mahnung in Verzug ist,

b) die Benützungsregeln (Vertragspflichten) gröblich oder trotz Mahnung wiederholt verletzt werden,

c) Die Hausordnung nicht eingehalten wird

d) Mutwillige Zerstörung oder Beschädigung von Geräten und Einrichtungsgegenständen

e) Beleidigendes, respektloses oder unsittliches Verhalten im Umgang mit anderen Mitgliedern oder insbesondere des Personals der PRO VITAL Fitness GmbH

6.4 Kündigung bei Umzug

Wenn das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde/Stadt verlegt, die mehr als 30 Kilometer vom Studio der Pro Vital Fitness GmbH entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Sonderkündigungsrecht ist nur gegen eine Vorlage eines Auszuges aus dem ZMR (Zentrales Melderegister) gültig. Die Kündigungsfrist bei Umzug beträgt 30 Tage!

7. Rechte und Pflichten der PRO VITAL Fitness GmbH

7.1 PRO VITAL Fitness GmbH bemüht sich, die Geräte und sonstige Einrichtungen des Fitnessstudios jederzeit in funktionstüchtigem und sauberem Zustand zu halten. Das Mitglied kann jedoch keine Ansprüche daraus ableiten, insbesondere den Mitgliedsbeitrag nicht anteilig zurückfordern, wenn infolge von Wartungsmaßnahmen vorübergehend keine ausreichende Anzahl von Geräten oder sonstigen Einrichtungen zur Verfügung steht oder das Fitnessstudio aus technischen Gründen vorübergehend nicht betreten werden kann. PRO VITAL Fitness GmbH verpflichtet sich jedoch, technische Gebrechen umgehend zu beheben.

7.2 Eine Haftung der PRO VITAL Fitness GmbH für Sach- oder Vermögensschäden des Mitgliedes ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt.

8. Allgemeines

8.1 Änderungen des Namens und der Bankverbindung des Mitglieds sind PRO VITAL Fitness GmbH unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.

8.2 Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass PRO VITAL Fitness die von ihm bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Daten für Kontoüberweisung) automationsunterstützt ermitteln, speichern, verarbeiten und ihm elektronische Post zu Informations- und Werbezwecken zusenden kann. PRO VITAL Fitness GmbH ist berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Daten des Mitgliedes, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweisen.

8.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.